Natriumchlorit von der EU als Medikament zugelassen (Deutsch)
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18.12.2017 über die Übertragung der Ausweisung des Arzneimittels "Natriumchlorit" als Arzneimittel für seltene Leiden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates. ... Mit dem Beschluss Nr. C(2013)3960(final) vom 19. Juni 2013 wurde das Arzneimittel „Natriumchlorit“ als Arzneimittel für seltene Leiden ausgewiesen und nach Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 in das Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für seltene Leiden eingetragen.